Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zum Hinsweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen,

  • die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen)
  • Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden.

Kontaktdaten der Meldestelle

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle des IDA & Freunde e.V.

persönlich / vertraulich

Rechtsanwalt Axel Keller / Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Telefon: +49 381 128849-0
E-Mail: meldestelle380@ecovis.com
Online Meldetool: https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle